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SoVD begrüßt Pläne zur Neuberechnung der Regelsätze

Armut Pressemeldung

SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer: "Die aktuelle Berechnungsmethode zur jährlichen Anpassung der Regelsätze läuft der tatsächlichen Preisentwicklung stets hinterher und ist daher kein probates Mittel um Kaufkraftverluste auszuschließen."

Berlin. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Regelsätze in der Grundsicherung neu berechnet werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Inflationsrate hat die Forderung des SoVD nach einer Erhöhung der Regelsätze zuletzt noch einmal deutlich an Relevanz gewonnen. "Die aktuelle Berechnungsmethode zur jährlichen Anpassung der Regelsätze läuft der tatsächlichen Preisentwicklung stets hinterher und ist daher kein probates Mittel um Kaufkraftverluste auszuschließen. Daher begrüßen wir als SoVD die Bestrebungen von Bündnis 90 Die Grünen und der SPD dieses Problem endlich anzugehen", erklärt SoVD-Vizepräsidentin Ursula Engelen-Kefer. Durch die Einbeziehung aktueller Inflationsprognosen, ließen sich aus Sicht des SoVD Szenarien wie etwa zu Beginn des Jahres 2022 vermeiden. Damals erhöhten sich die Regelsätze um 0,76 Prozent – bei einer jährlichen Inflationsrate von 3,1 Prozent im Jahr 2021.

Die SoVD-Vizepräsidentin betont jedoch, dass eine Übergangslösung zwingend erforderlich ist. "Grundsicherungsbeziehende wissen schon lange nicht mehr, wie sie finanziell über die Runden kommen sollen. Sie brauchen jetzt Hilfe. Deshalb fordern wir als SoVD einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro, bis die Regelsätze endlich neu berechnet und auf ein menschenwürdiges Niveau angehoben wurden."

Der SoVD orientiert sich hinsichtlich der Höhe eines neu berechneten Regelsatzes am Modell des Paritätischen Gesamtverbandes. "Wenn wir dieses Berechnungsmodell zu Grunde legen, kommen wir auf einen Betrag von 650 Euro monatlich, den wir fordern", so Engelen-Kefer.

V.i.S.d.P.: Christian Draheim