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Sozialstaatskommission legt Empfehlungen vor – SoVD: Schutzniveau wahren

Aktuelles

Die Kommission regt an, Sozialleistungen zu bündeln und die Beantragung zu vereinfachen. Der SoVD begrüßt, dass es nicht zu Kürzungen kommen soll.

Ein Kugelschreiber liegt auf dem Antragsformular für Wohngeld.
Für die Bewilligung von Wohngeld sind bisher eigene Stellen zuständig. Sollten die Pläne der Sozialstaatskommission umgesetzt werden, könnte sich das bald ändern. Foto: Stockfotos-MG / Adobe Stock

Die Sozialstaatskommission hat ihre Vorschläge zur Reform des Sozialstaats vorgelegt und an Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Ziel ist es, Sozialleistungen einfacher, transparenter und bürgernäher zu gestalten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission Leistungskürzungen klar ausschließt.

Sozialleistungen bündeln, Zugang vereinfachen

Kernpunkt der Empfehlungen ist die Bündelung mehrerer Sozialleistungen. Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen künftig in einem einheitlichen System zusammengeführt werden. Zudem schlägt die Kommission eine klare Zuständigkeitsaufteilung vor: Für erwerbsfähige Menschen sollen die Jobcenter verantwortlich bleiben, für nicht erwerbsfähige Personen die Kommunen beziehungsweise die Sozialämter.

Aus Sicht des SoVD kann eine solche Vereinfachung vielen Menschen helfen. In den Beratungsstellen des Verbands zeigt sich immer wieder, dass Betroffene ihre Ansprüche nicht kennen und ihnen zustehende Leistungen deshalb gar nicht erst beantragen.

Mehr Anreize für Erwerbstätigkeit

Ein weiteres Ziel der Reform ist es, Erwerbsanreize zu stärken. Derzeit lohnt sich eine Ausweitung der Arbeitszeit für viele Leistungsbeziehende kaum, da zusätzliche Einkommen häufig durch Kürzungen bei Grundsicherung oder Wohngeld aufgezehrt werden. Die Kommission empfiehlt deshalb, die sogenannten Transferentzugsraten zu senken. Künftig soll insbesondere bei Vollzeit- oder vollzeitnaher Beschäftigung weniger Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden.

Einheitliches Portal für Sozialleistungen

Darüber hinaus sieht der Bericht deutliche Vereinfachungen bei der Antragstellung vor. Sozialleistungen sollen über ein zentrales Online-Portal beantragt werden können. Notwendige Daten sollen die Behörden im Hintergrund austauschen, sodass Bürgerinnen und Bürger ihre Angaben nicht mehrfach machen müssen.

SoVD pocht auf Schutz vor Kürzungen

Bundesarbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas stellte bei der Vorstellung des Berichts klar, dass das soziale Schutzniveau gewahrt bleiben müsse – eine Vorgabe, die bereits im Koalitionsvertrag verankert ist. Auch der SoVD hatte dies im Vorfeld deutlich eingefordert. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Für uns war immer klar: Der Bericht der Sozialstaatskommission darf nicht zum Einfallstor für Leistungskürzungen im Sozialstaat werden. Daher ist es gut, dass das soziale Schutzniveau gewahrt werden soll, wie es auch im Koalitionsvertrag verankert ist.“

Umsetzung noch offen

Ob und in welchem Umfang die Vorschläge umgesetzt werden, ist noch offen. Bund, Länder und Kommunen müssten dafür eng zusammenarbeiten. Die Sozialstaatskommission empfiehlt, insbesondere rechtliche Vereinfachungen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung zügig anzugehen, damit erste Reformen bis Mitte 2027 in Kraft treten können.